Honorar

Übersicht der für Sie entstehenden Kosten:

  • Das Honorar für eine Einzelsitzung á 60 min beträgt 95,00 Euro.
  • Paartherapie- und Familiensitzungen á 60 min kosten 130,00 Euro.
  • Dauert eine Sitzung länger als 60 min, erhöht sich das Honorar entsprechend.
  • Bei Hausbesuchen fällt eine Wegepauschale an.
  • Supervision sowie Fortbildungen für Einzelpersonen und Teams werden nach Vereinbarung abgerechnet.

Beachten Sie, dass Termine verbindlich für Sie reserviert werden. Bitte sagen Sie deshalb vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vorher ab, sollten Sie verhindert sein. Bei Nichterscheinen oder einer kurzfristigen Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Beratungstermin muss ich Ihnen leider 100% des Honorars in Rechnung stellen.

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung nach dem Heilpraktikergesetz können Sie nicht bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Dies muss jedoch kein Nachteil sein, denn auftretende Symptome können auch nur vorübergehend sein. Eine Diagnose wird deshalb nicht in Ihrer Krankenkassenakte gespeichert. Gerade für Berufsunfähigkeits­versicherungen stellt eine Diagnose oft ein Hindernisgrund dar, um einer Person vollen, uneingeschränkten Versicherungsschutz zu gewähren. Auch haben Sie Vorteile, wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen möchten oder verbeamtet werden.

Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Der Erstattungsanspruch ist vor Beginn der Therapie eigenverantwortlich zu klären und durchzuführen. Die Erstattungen privater Krankenkassen oder ggf. der staatlichen Beihilfe sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker für Psychotherapie beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis von 1985 und dem vertraglich vereinbarten Honorar sind von Ihnen selbst zu tragen. Bitte beachten Sie, dass der Honoraranspruch unabhängig von jeglicher Versicherungsleistung und/oder Beihilfeleistung von Ihnen in voller Höhe zu begleichen ist.